Hausordnung und Sicherheitshinweise

Das Offroad Areal der TUFA GmbH ist eine private Anlage, für ausschließlich straßenzugelassene und allradtaugliche (4x4) Fahrzeuge. Dem Betreiber, der TUFA GmbH, ist umfassend das Hausrecht vorbehalten. Jeder, der in das Areal einfährt, oder es betritt, erkennt damit diese Platz-und Betriebsordnung an. Die Benutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr und unter Ausschluss jeglicher Haftung des Betreibers TUFA GmbH und des Grundeigentümers und Genehmigungsinhabers Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG.

Sicherheit. Es handelt sich um ein aktives Betriebsgelände, auf welchem Abbau betrieben wird. Daher müssen Sie unbedingt auf den innerbetrieblichen Verkehr achten (Baumaschinen/LKW etc.).  Es besteht die Gefahr des angefahren/überfahren werdens. Der Aufenthalt in den durch vor Ort durch Warnschilder gekennzeichneten Bereichen und insbesondere unter den Abbauwänden des Trockenabbaus ist verboten (Verschüttungsgefahr). An den Abbaukanten, die sich im Abbau befinden (Naßauskiesung/Trockenabbau), ist ein Aufenthalt verboten. Es besteht die Gefahr, dass die Böschungskante abbrechen kann und man verschüttet wird. Für die Sicherheit und der Befolgung der vorgenannten Sicherheitsvorschriften sind Sie von daher grundsätzlich allein verantwortlich. Auf die vorgenannten Sicherheitsvorschriften haben wir hingewiesen.

Das Betreten und der Aufenthalt erfolgen auf eigene Gefahr, jede Haftung des Vermieters/Tufa GmbH ist ausgeschlossen.

Dieser allgemeine Haftungsausschluss gilt jedoch nicht

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen,
  • für Schäden aus der Verletzung einer ver tragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.

Die verschuldensunabhängige Haftung des Verpächters bei anfänglichen Mängeln ist ausgeschlossen.

Allgemeines Verhalten. Den Weisungen des Streckenkoordinators der TUFA GmbH ist strikt Folge zu leisten. Oberstes Gebot bei

der Nutzung des Geländes ist die Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder Nutzer des Geländes ist verpflichtet, sein Verhalten so zu gestalten, dass Mensch, Natur und Sachwerte nicht zu Schaden kommen. Die Geschwindigkeit ist immer den tatsächlichen Gegebenheiten, der Örtlichkeit sowie dem eigenen fahrerischen Können anzupassen. Im Vorfeld der Veranstaltung ist die Strecke vom Veranstalter, zusammen mit einem Mitarbeiter der TUFA GmbH zu begehen und zu begutachten.

Das Befahren der Strecke unter Alkoholeinfluss oder Drogen ist strengstens untersagt. Bei eintretenden Unfällen ist der Unfallort vorsichtig, mit Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit abzusichern. Es sind möglichst weitere Personen hinzu zu ziehen, Erste-Hilfemaßnahmen einzuleiten und den Notruf zu informieren.

Alle Anlagen und Einrichtungen des gesamten Geländes sind schonend zu behandeln. Nur ausgewiesene Streckenbereiche dürfen befahren werden.

Hunde
Auf dem gesamten Gelände besteht Leinenpflicht für Hunde. Zudem sind durch Hunde verursachte Verunreinigungen umgehend zu entfernen. Wer keine Hundekotbeutel mitführt, kann sich gerne bei uns einen abholen.

Rauchen
Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot. Wir bitten unsere Gäste, ausschließlich im Bereich rund um den Hangar zu rauchen und die dort bereitgestellten Aschenbecher zu benutzen.

Jeder Nutzer hat die Pflicht, selbst verursachte oder bemerkte Beschädigungen an den Strecken zu melden. Mutwilliges Zerstören oder Beschädigen der Strecke führt zum Ausschluss und wird zur Anzeige gebracht.

Nutzung von Drohnen für Film- bzw. Fotoaufnahmen. Unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen möchten wir alle Veranstalter bitten, sich mit den Verantwortlichen hinsichtlich der Nutzung von Drohnen im Vorfeld abzustimmen.

Autarke Teilnehmer
Autarken Teilnehmern bieten wir die Möglichkeit, am Anreisetag auf dem Kundenparkplatz zu übernachten. Bitte beachten Sie, dass wir kein klassischer Campingplatz sind.
Die Fahrzeuge müssen über geleerte Abwassertanks verfügen – das Ablassen von Wasser auf dem Gelände ist nicht gestattet.

Sauberkeit. Das Gelände ist sauber zu halten. Abfälle sind selbst zu entsorgen und verbleiben nicht auf dem Gelände.

Die Benutzung des Geländes ist nur mit betriebssicheren Fahrzeugen gestattet, undichte öl- oder kraftstoffführende Fahrzeuge sind verboten.

Die Reinigung der Fahrzeuge ist auf dem Streckengelände untersagt. Im Zufahrtsbereich bzw. Hangarsteht ein eigens dafür vorhergesehener Waschplatz zur Verfügung, der nach vorheriger Abstimmung genutzt werden kann.

Allgemeine Bestimmungen. Auf der Zufahrtsstraße gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Im Zufahrtsbereich, sowie an Kreuzungspunkten ist auf den LKW Betrieb zu achten.

Eventuell notwendig werdende Betankungsvorgänge sind strikt untersagt. Verunreinigungen mit Öl und/oder Kraftstoffen sind umgehend der TUFA GmbH zu melden. Die für die Beseitigung des Schadens anfallenden Kosten trägt der Verursacher. Zuwiderhandlungen führen generell zum Ausschluss und werden zur Anzeige gebracht.

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Telefon: 0049 (0) 77 32 / 97 01 47

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